Unser Erfolgsrezept: Wir lieben die Arbeit im Hintergrund                                                                          

günstig und transparent

  • hohe Einsparungen der Fixkosten eigenes Büro
  • Komplettpreis ohne versteckte Kosten
  • volle Leistung ohne Kompromisse und Abstriche

bequem und verständlich

  • übersichtliche und verständliche Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter
  • umfangreiche Berichte und Kopien für Ihre Unterlagen
  • hochwertig gedruckt, kuvertiert oder permail
  • keine Nachbearbeitung mehr notwendig

persönlich und ortsunabhängig

  • wir arbeiten engagiert, flexibel und bundesweit
  • jederzeit mit direktem Kontakt zu Ihrem persönlichen Lohnbuchhalter
  • telefonisch, per Post oder E-Mail – alle Türen sind offen

flexibel und individuell

  • wir passen unsere Leistungen Ihren betrieblichen Abläufen an
  • von der einfachen Buchungsliste bis zur Datenübertragung in Ihre Finanzbuchhaltung
  • unsere offenen Prozesse erlauben ein hohes Maß an Individualisierung

 

Ersparnis die überzeugt

Es gibt viele Argumente für das Outsourcing des BackOffice an einen spezialisierten und erfahrenen Dienstleister. Das wichtigste und überzeugendste Argument ist für unsere Kunden nach wie vor die hohe Ersparnis, die beim Wechsel des BackOffice zu STÜGO erreicht werden kann. STÜGO ist der Partner für den BackOffice Bereich und arbeitet eng und unkompliziert mit Ihnen zusammen.

Einfacher können Sie Ihre Profitabilität nicht verbessern.

Unsere hohe Spezialisierung und Prozessorientierung verschafft uns dabei einen deutlichen Kostenvorteil, den wir an unsere Kunden weitergeben können.

Die STÜGO GmbH ist insbesondere spezialisiert auf alle Arbeiten rund um das Büro als auch den damit verbundenen Tätigkeiten

Die STÜGO GmbH erbringt somit sämtliche Dienstleistungen, welche für eine ordnungsgemäße, korrekte und vollständige Buchhaltung erforderlich sind.

Beratende Tätigkeiten in allen Fragen der Steuer- oder Sozialgesetzgebung gehören nicht zu den Leistungen der STÜGO GmbH und sind ausschließlich dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorbehalten.

Damit steht die  STÜGO weder in Konkurrenz zu Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern noch kann und wird sie diese Leistungen anbieten oder erbringen.

Sämtliche Tätigkeiten und Leistungen – im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsvorfällen – entsprechen damit dem Grundsatz des Steuerberatungsgesetzes § 6 Nummer 4 in der jeweils gültigen und angewandten Fassung.

Dies bedeutet, “… das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind …” werden vollumfänglich und uneingeschränkt eingehalten