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Jetzt sichern !Exklusives Neujahr -Angebot

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  •   kostenlose Verlängerung der Stellenanzeige um weitere 4 Wochen, falls Sie keine Bewerber erhalten

 

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Neuer Mindestlohn 2017

Mindestlohn wird auf 8,84 Euro erhöht

Ab 01.01.2017  wird der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht

 

 

Wichtige Kriterien für eine weitere  erfolgreiche Umsetzung:

  • Transparente Vorschriften: Klare Vorgaben, wie die tatsächliche Lohnhöhe zu berechnen ist.
  • Korrekte Erfassung der Arbeitszeit: Nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit ist maßgeblich.
    • Unkorrekte Erfassung der Arbeitszeit ist eine gängige Praxis zur Umgehung von Mindestlöhnen.
  • Effektive Kontrollen: Um Verstößen gegen das  Gesetz vorzubeugen, ist eine angemessene Kontrolldichte unerlässlich.
    • Insbesondere in arbeitsintensiven Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe ist mit Umgehungsversuchen zu rechnen.
  • Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen: Verfahren, mit denen Arbeitnehmer ihre Mindestlohnansprüche geltend machen können.
    • Voraussetzung: Die Beschäftigten müssen sich über ihre Rechte im Klaren sein.
      • Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ihre Belegschaften über deren Ansprüche zu informieren.
    • Gesellschaftliche Akzeptanz: Der Mindestlohn soll zu einer allgemein akzeptierten Institution werden.
      • Problem: Teile der Wirtschaft sind nach wie vor skeptisch und die Unsicherheit bei Unternehmen gerade im Niedriglohnsektor bleibt

Kritik am Mindestlohn:

Leider werden die meisten Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn von mindestens  8,84 Euro weiterhin gelten – und zwar für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit (die IAB-Evaluation der Mindestlohn-Ausnahme für diese Personengruppe hat gezeigt, dass der befürchtete Drehtüreffekt nicht eintritt, wonach alle sechs Monate neue Langzeitarbeitslose eingestellt werden; aber auch die erhoffte bessere Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurde durch diese Ausnahme absolut nicht erreicht. Zudem stellt diese Ausnahme eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung dar),
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • Ehrenamtlich Tätige.

 

Quellen:

http://www.der-mindestlohn-gilt.de/SharedDocs/Bilder/ml/Infografiken/infografik-mindestlohn-zeitplan.html

http://www.boeckler.de/45167_51885.htm

http://www.welt.de/wirtschaft/article126026739/Die-Kritik-am-Mindestlohn-kommt-von-allen-Seiten.html

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mindestlohn-debatte-bundesbank-chef-und-wirtschaftsforscher-ueben-kritik/8847986.html

 

 

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Warnung vor einem neuen Verschlüsselungstrojaner

Achtung Fake Bewerbung mit Trojaner im Umlauf

Dieser wird per Email verbreitet und zeichnet sich dadurch aus, dass in der Email eine Exceldatei im Anhang ist.

Bei öffnen der angehängten Excel-Datei, wird der Benutzer gebeten, die Bearbeitungsfunktion des angehängten Tabellenkalkulationsprogramms zu aktivieren. Damit erlaubt der Benutzer dem Programm angehängte Makros auszuführen, welche dann wiederum die Dateien der Systeme verschlüsseln.

Die Emails und die Dateien sind leider schwer zu erkennen, da sie in fehlerfreiem Deutsch formuliert sind, allerdings handelt es sich um als Bewerbung getarnte Schreiben.

Insgesamt sind somit am ehesten die Führungskräfte und die Personalabteilung betroffen, jedoch möchte ich Sie alle eindringlich sensibilisieren, Ihnen unbekannte Absender von Emails mit angehängten Dateien intensiv zu prüfen bzw. zu hinterfragen, bevor Sie Anhänge öffnen.

Nähere Informationen finden Sie u.a. bei Heise:
http://m.heise.de/security/meldung/Aufgepasst-Neuer-Verschluesselungstrojaner-Goldeneye-verbreitet-sich-rasant-3561396.html?wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.av-test.org%2Fde%2F&wt_t=1481052084802

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